Gemeinsam gestalten

Ein Bayern, in dem alle Menschen am Leben teilhaben können: Dieses Ziel rückt mit jeder abgebauten Barriere ein Stück näher. Für diese Aufgabe engagiert sich die Bayerische Staatsregierung gemeinsam mit zahlreichen Unternehmen, Vereinen, Kommunen sowie Bürgerinnen und Bürgern.

„Bayern barrierefrei“

Bayerisches Sozialministerium

Der Abbau von Barrieren ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die von allen Menschen im Freistaat aktiv mitgestaltet werden kann. Mit dem Programm „Bayern barrierefrei“ wirbt die Bayerische Staatsregierung für das gemeinsame Engagement und weitere Fortschritte in allen Lebensbereichen.

Beratungsstelle Barrierefreiheit

Thomas Lenzen

Sie wollen Maßnahmen für Barrierefreiheit umsetzen – aber fragen sich, wie? Dann sind Sie bei der Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer genau richtig. Sie bietet Privatpersonen, Fachleuten, Unternehmen und Kommunen eine kostenlose Erstberatung.

Barrierefreiheit geht nur gemeinsam

Ein Bayern, in dem alle Menschen am öffentlichen Leben teilhaben können: Das ist Ziel und Gemeinschaftsaufgabe zugleich. Neben dem Staat engagieren sich bereits eine Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Kommunen sowie zahlreiche Bürgerinnen und Bürger beim Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen. Lassen Sie sich von ihnen inspirieren – und bringen auch Sie die Barrierefreiheit in Bayern voran.

Wir machen Bayern barrierefrei

Gute Praxis

Dietmar Denger

Wie lässt sich Barrierefreiheit praktisch umsetzen? Mit Menschen, die vor Ort etwas bewegen wollen, die kreative Lösungen entwickeln und sie in die Tat umsetzen. Damit ermöglichen sie Teilhabe für ihre Mitmenschen und ermutigen andere, ihrem Beispiel zu folgen. 

Recht & Gesetz

Hans-Joerg Nisch/shutterstock

Die Rechte von Menschen mit Behinderung sind festgeschrieben – in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen wie auch in Europa und in Deutschland. Darüber hinaus regeln bayerische Gesetze und Verordnungen, wie die Rechte von Menschen mit Behinderung im Freistaat berücksichtigt werden.

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