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Richtig oder falsch?

Sind Sie schon fit im Thema Barrierefreiheit? Was glauben Sie z. B.: Betrifft Barrierefreiheit nur Menschen mit Behinderung? Testen Sie Ihr Wissen!

Eine junge Frau vor einer Schultafel voller Kreide-Fragezeichen.

Sind die folgenden Aussagen richtig oder falsch?

Das stimmt – aber nur zu einem kleinen Teil.

„Barrierefrei“ heißt: AUCH Rollstuhlfahrer kommen gut voran. Doch Barrierefreiheit bezieht sich nicht nur auf motorische Einschränkungen wie Gehbehinderungen.

Eine barrierefreie Umwelt unterstützt alle Menschen. Also z. B. sehbehinderte Menschen (z. B. Orientierung im öffentlichen Raum, in Gebäuden, Verkehrsmitteln und im Internet), hörgeschädigte Menschen (z. B. Gebärdensprache gleichberechtigt neben der Lautsprache), Menschen mit Lernbehinderung (z. B. Verwendung der einfachen Sprache oder der Leichten Sprache im Internet oder in Broschüren), Menschen mit motorischen Einschränkungen (z. B. Bedienung des Computers nur mit Tasten, nicht mit der Maus).

Kurz: Barrierefreiheit betrifft alle Lebensbereiche und nützt allen Menschen.

Nein!

  • Barrierefreiheit hilft Menschen mit unterschiedlichsten Formen von Behinderung.
  • Barrierefreiheit nützt auch allen anderen, von Familien mit kleinen Kindern bis zu älteren Menschen – oder allen, die z. B. mit Gepäck unterwegs sind.
  • Kurz: Barrierefreiheit macht allen Menschen das Leben leichter.

TIPP:

Wer profitiert von Barrierefreiheit?

Wagen mit vier Rädern wird Treppe heruntergetragen.

Oh, weit daneben!

In Bayern leben rund 1,2 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Das ist etwa jeder elfte Mensch in Bayern!

(Quelle/Anzahl der schwerbehinderten Menschen: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Strukturstatistik 2023)

Viele Betroffene sagen: „Ich BIN nicht behindert. Ich WERDE behindert.“ Und damit meinen sie: Im Alltag stoßen sie ständig auf Barrieren. Z. B., weil es noch zu wenige barrierefreie Wohnungen, Verkehrsmittel sowie Websites und Softwareprodukte gibt. Weil sie deshalb in einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung bzw. in einer Alten- und Pflegeeinrichtung statt in der eigenen Wohnung leben müssen. (Aber: Es gibt auch Menschen mit Behinderung und ältere Menschen, die in einer auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Einrichtung leben wollen!) Weil sie nicht einfach in den Bus steigen und zur Schule, zur Arbeit oder zum Kino fahren können. Weil sie nicht ungehindert im Internet surfen und sich informieren können.

Behinderung ist nicht nur ein medizinisches Thema, auch wenn in den allermeisten Fällen eine (im Laufe des Lebens erworbene) Krankheit die Ursache für eine (Schwer-)Behinderung ist. Behinderung ist auch ein soziales und gesellschaftliches Thema. Es betrifft uns alle.

TIPP:

Mehr erfahren: Wer kann und wer muss Barrierefreiheit umsetzen?

Nein!

Ein Beispiel: Es gibt blinde und sehbehinderte Menschen, die natürlich ganz unterschiedliche Anforderungen an ihre Umwelt haben. Und auch jede Sehbehinderung hat andere Auswirkungen. Die eine verengt die Sicht zum Tunnelblick, die andere hüllt die Welt in einen Grauschleier, die nächste trübt ganz oder teilweise die Sehschärfe. Dementsprechend brauchen unterschiedliche Betroffene auch ganz unterschiedliche Hilfsmittel und Angebote, um sich z. B. im Internet zu informieren.

Es gibt nicht „die Behinderten“, sondern in Bayern rund 1,2 Millionen schwerbehinderte Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Deshalb ist Barrierefreiheit auch ein so umfassendes und vielschichtiges Thema.

 

Falsch!

Wer mit kleinen Kindern unterwegs ist, erlebt, wie mühsam es ist …

  • den Buggy (oder das müde Kind samt Dreirad) eine lange Treppe hochzutragen
  • den Kinderwagen über grobes Kopfsteinpflaster zu schieben
  • sich mit dem Kinderwagen durch schwere Türen zu zwängen
  • den Kinderwagen in Busse oder Bahnen zu heben …
  • … oder durch enge Gänge in Läden zu steuern

Eine barrierefreie Umwelt ist eine enorme Erleichterung für Familien.

Ein kleines Kind im Buggy. Der Bildausschnitt zeigt die Räder des Wagens auf Kopfsteinpflaster.

Falsch!

In einer barrierefreien Umgebung können Menschen oft ihren gesamten Lebensabend selbstbestimmt und selbstständig gestalten – nicht nur, wenn sie z. B. auf einen Rollstuhl angewiesen sind.

Der Lift im Haus, der schwellenlose Zugang in die Dusche (mit Haltegriffen und stabilem Sitz), extragroße, deutlich beschriftete Bedienknöpfe an Geräten, schwellenlose Türen in der Wohnung, lange Grünphasen an Fußgängerampeln, gut lesbare Hinweisschilder, Toiletten und Sitzgelegenheiten im öffentlichen Raum, gute Beleuchtung, Orientierungshilfen u. v. m. machen das Leben im Alter einfacher und sicherer. Wenn wir heute unsere Umwelt barrierefrei gestalten, profitieren wir (über-)morgen alle.

Ein Badezimmer mit barrierefreier Dusche, WC mit klappbarem Haltegriff und unterfahrbarem Waschbecken.

Glossar

Erklärung der Begriffe

Behinderung

Eine Behinderung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die

  • körperliche Funktion
  • und/oder geistige Fähigkeit
  • und/oder seelische Gesundheit

eines Menschen

  • mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für sein Alter typischen Zustand abweicht
  • und deshalb seine Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Zur gesetzlichen Definition von „Behinderung“ (§ 2 Abs. 1 SGB IX)

Schwerbehinderung

Schwerbehindert ist ein Mensch, wenn der Grad seiner Behinderung (GdB) mindestens 50 beträgt. „Grad“ heißt: die Schwere der Behinderung. Ein GdB von 50 oder mehr bedeutet für den Menschen oftmals eine erhebliche Einschränkung (z. B. der Beweglichkeit oder Sehfähigkeit). Ab einem GdB von 50 können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis erhalten, den es mittlerweile im modernen Scheckkartenformat gibt.

Zur gesetzlichen Definition von „Schwerbehinderung“ (§ 2 Abs. 2 SGB IX)

TIPP:

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat einen Wegweiser für Menschen mit Behinderung herausgebracht. Hier finden Betroffene, Angehörige und Interessierte viele Informationen zu den Themen Behinderung, Schwerbehinderung, Feststellung einer Behinderung, zu Rechten und Nachteilsausgleichen. Außerdem bietet die Sammlung zahlreiche wichtige Adressen. Den Wegweiser gibt es auch in Leichter Sprache. Sie können die Wegweiser kostenlos herunterladen.

Zum Wegweiser des ZBFS (PDF)

Zum Wegweiser des ZBFS in Leichter Sprache (PDF)

Gebärdensprache

In Deutschland leben rund 80.000 gehörlose Menschen (Quelle: Deutscher Gehörlosen-Bund). Sie können sich u. a. mit der Deutschen Gebärdensprache (DGS) verständigen. Gebärdet wird mit Finger- und Handzeichen, unterstützt durch Gesichtsausdruck, Körperhaltung und Lippenbewegungen. Die Gebärdensprache ist als eigenständige Sprache anerkannt.

Als erste süddeutsche Hochschule (HS) bietet übrigens die HS Landshut einen Bachelor-Studiengang Gebärdensprachdolmetschen an.

 

Leichte Sprache und einfache Sprache

  • Leichte Sprache hilft Menschen mit geistiger Behinderung.

    Texte in Leichter Sprache sind in großer Schrift gedruckt. Sie sind übersichtlich gegliedert. Sie bestehen aus kurzen, klaren Sätzen. Jeder Satz vermittelt nur eine Information. Fremdworte werden durch deutsche Begriffe ersetzt. Zusammengesetzte Begriffe werden mit Bindestrich geschrieben. Bilder unterstützen das Textverständnis. Texte in Leichter Sprache werden von Text-Profis oder intensiv eingearbeiteten Menschen verfasst. Der Leichten Sprache liegen Regeln zugrunde, die sich auf wissenschaftliche Erkenntnisse stützen.
     
  • Die einfache Sprache folgt weniger strengen Regeln als die Leichte Sprache. Man muss kein Text-Profi sein, um sich einfach auszudrücken.

    Die Sätze können länger als in der Leichten Sprache und auch in Nebensätze gegliedert sein. Alle Alltagsbegriffe können verwendet werden. Fremdwörter sollten vermieden oder erklärt werden. Die einfache Sprache ist praktisch für Menschen mit Lernschwierigkeiten und z. B. auch Menschen, die aus dem Ausland kommen und die deutsche Sprache noch nicht gut verstehen.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Z. B. Wohnheime und Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Hier werden Menschen mit Behinderung je nach ihrem persönlichen Bedarf begleitet, betreut und gefördert.

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung scheinen auf den ersten Blick dem Konzept der Inklusion zu widersprechen, weil viele Menschen mit Behinderung selbstständig in der eigenen Wohnung leben und einer beruflichen Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen wollen und können. Das soll auch allen, die es wünschen, soweit es geht, ermöglicht werden.

Es gibt aber auch Menschen mit Behinderung, die (vor allem, wenn sie einen hohen Betreuungsbedarf haben) lieber in einem Wohnheim leben möchten. Manche Menschen mit Behinderung entscheiden sich dafür, dass für sie eine Werkstatt für behinderte Menschen der richtige Ort ist, um einer Beschäftigung nachzugehen. Z. B., weil sie wegen ihrer Behinderung (noch) nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können und wollen.

Mit der Hinwendung auf einen inklusiven Weg dürfen auf keinen Fall die z. B. in den Werkstätten versammelte Erfahrung, das Wissen und die Qualität in der Förderung, Betreuung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung aufgegeben werden. Das bedeutet, dass Inklusion die Einrichtungen mit einem besonderen Angebot für Menschen mit Behinderung nicht insgesamt infrage stellt. Solche Einrichtungen tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung selbstbestimmt und selbstständig leben können. Sie werden im Sinne der Inklusion ständig weiterentwickelt.

Auf der Website des Bayerischen Sozialministeriums mehr erfahren über Inklusion in Bayern