Hauptinhalt

Schon gewusst? In Bayern leben …

Sie haben keine Behinderung? Das Thema Barrierefreiheit geht Sie also nichts an? Stimmt nicht: Lesen Sie’s nach!

… mehr als 790.000 Kinder unter sechs Jahren.

Das bedeutet: Sie strampeln vergnügt im Kinderwagen, sitzen im Buggy, flitzen mit ihrem Dreirad, Roller oder Laufrad – und wiegen sehr, sehr schwer in Mamas oder Papas Arm, wenn es unterwegs z. B. keinen Lift gibt, sondern nur eine Treppe.

Eine barrierefreie Umwelt macht Familien das Leben leichter!

Kleines Kind mit Hut auf Dreirad.


(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes)

… fast 2,8 Millionen Menschen ab 65 Jahren.

Ältere Frau mit Brille sitzt im Treppenlift.


In Bayern leben fast 2,8 Millionen Menschen, die 65 Jahre und älter sind (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes). In den kommenden Jahren wird ihre Zahl nach Vorausberechnungen erheblich zunehmen (Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Bevölkerungsvorausberechnung).

Mit der Zahl der älteren Menschen steigt auch der Bedarf an barrierefreien Angeboten weiter stark an. Das Wohnhaus mit Aufzug, das rollstuhlgerechte Apartment, die Leselupe am Einkaufswagen im Supermarkt, der abgesenkte Einstieg in Bus und Bahn:

Eine barrierefreie Umwelt hilft älteren Menschen, so lange wie möglich aktiv und selbstständig zu leben!

Lust auf eine Probefahrt im barrierefreien Bus? Wir nehmen Sie mit: zum Video „Bayern barrierefrei: Bus der RVA“ mit UT/DGS/AD.

… über 1,2 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung.

Derzeit leben in Bayern über 1,2 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn von den zuständigen Ämtern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde.

(Quelle/Anzahl der schwerbehinderten Menschen: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Strukturstatistik 2023)

Die meisten Menschen mit Schwerbehinderung könn(t)en selbstständig leben, arbeiten, online Infos suchen, einkaufen oder sich mit anderen austauschen, ihre Freizeit genießen. Vorausgesetzt, ihre Umwelt ist barrierefrei gestaltet. Das bedeutet z. B. für gehörlose Menschen: Filme und Vorträge werden in Gebärdensprache übersetzt, am Arbeitsplatz werden Lichtsignale statt bzw. zusätzlich zu Tonsignalen verwendet. Für sehbehinderte Menschen: Websites mit individuell einstellbaren Kontrasten, Vorlesefunktionen und Braille-Zeile. Für Menschen mit geistiger Behinderung oder Lernschwierigkeiten: Websites in Leichter Sprache. Für Menschen mit Gehbehinderung: Rampe oder Lift statt Stufen.

Eine barrierefreie Umwelt ermöglicht Menschen mit Behinderung die selbstständige und selbstbestimmte Teilhabe an allen Lebensbereichen!

Tafel mit Braille-Schrift für Menschen mit Sehbehinderung.
Barrierefreie Einfahrt für Menschen im Rollstuhl in ein Schwimmbecken.

Gut zu wissen

Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt mindestens 50. „Grad“ heißt: die Schwere der Behinderung. Ein GdB von 50 oder mehr bedeutet für den Menschen oftmals eine erhebliche Einschränkung (z. B. der Beweglichkeit oder Sehfähigkeit). Ab einem GdB von 50 können Betroffene einen Schwerbehindertenausweis erhalten, den es mittlerweile im modernen Scheckkartenformat gibt.

Die Agentur für Arbeit kann Menschen mit einem geringeren Grad der Behinderung (mindestens 30 bis unter 50) Menschen mit Schwerbehinderung gleichstellen. Dann können z. B. Lohnkostenzuschüsse, Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung und eine Betreuung durch Fachdienste gewährt werden. Voraussetzung: Die betroffenen Menschen könnten ohne die Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommen oder behalten. Die gesetzliche Grundlage liefert § 2 Abs. 3 SGB IX.

  • Funktionsbeeinträchtigung innerer Organe bzw. Organsysteme
  • Zerebrale Funktionsbeeinträchtigung („zerebral“ bedeutet: das Gehirn betreffend) und/oder psychische Gesundheitsstörung
  • Funktionsbeeinträchtigung des Bewegungsapparats (einschließlich Querschnittslähmung)

(Quelle/Art der Hauptbehinderung: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Strukturstatistik 2023)

Ein Mensch kann von mehreren Behinderungen betroffen sein. Die schwerste Behinderung nennt man auch „Hauptbehinderung“. Sie ist ausschlaggebend, wenn der Grad der Behinderung festgestellt wird.

  • In den meisten Fällen (95 Prozent) verursachte eine Krankheit die Behinderung.
  • Bei 2,4 Prozent der betroffenen Menschen ist die Behinderung angeboren.
  • Bei 1,4 Prozent ist ein Unfall (z. B. Arbeits- oder Verkehrsunfall) die Ursache.
  • Zu den weiteren Ursachen gehören u. a. Beschädigungen durch den Kriegs-, Wehr- oder Zivildienst.

(Quelle/Ursache der Hauptbehinderung: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Strukturstatistik 2023)

 

Alter Anteil
unter 18 Jahre 2,68 Prozent
18 bis 64 Jahre 39,74 Prozent
65 Jahre und älter 57,58 Prozent

(Quelle/Schwerbehinderte Menschen nach Altersgruppen: Zentrum Bayern Familie und Soziales – Strukturstatistik 2023)

… wir alle: rund 13 Millionen Menschen.

Mann und Kind fahren mit Koffer eine Rolltreppe hoch.

Und wir alle sind unterwegs. Mit vollen Einkaufsbeuteln, der schweren Schultasche, dem Notebook und der Aktentasche, mit vollen Koffern, dem wehen Knie, dem Gipsbein, der Müdigkeit nach einem langen Arbeitstag. Wie gut, wenn wir jetzt nicht auch noch die steilen Treppen steigen müssen ...

Eine barrierefreie Umwelt ist für ALLE Menschen komfortabler, einfacher, sicherer!

(Aber nicht vergessen: Wer kann, sollte den Lift links liegen lassen und selbst die Treppen hochsteigen. Das hält bekanntlich fit und in Form!)

(Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes)