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Bayern barrierefrei

Auf einen Blick: die wichtigsten Tipps & Regeln

Barrierefreie Angebote müssen gut geplant, hochwertig und sicher sein, für betroffene Menschen sinnvoll und für alle anderen nutzbar. Hier erfahren Sie, worauf es ankommt und welche fünf Grundregeln besonders wichtig für die Planung sind.

Museumsbesucherin vor einem Ausstellungsstück. Sie tastet die Erläuterung zum Austellungstück in Braille-Schrift ab.

Barrierefreiheit: Worauf es ankommt.

  • „Barrierefrei“ bedeutet: Alle Menschen können einen Ort oder ein Angebot eigenständig wahrnehmen, erkennen, erreichen, verstehen und bedienen.
  • Barrierefreiheit bezieht alle Menschen ein. Sie erfüllt die Anforderungen von Menschen mit Behinderung und ist auch für alle anderen Menschen nutzbar.
  • Barrierefreiheit ist nicht nur für gehbehinderte Menschen wichtig, sondern z. B. auch für Menschen mit anderen motorischen Behinderungen, mit Einschränkungen der Sinneswahrnehmung oder mit geistiger Behinderung.
  • Barrierefreiheit ist nicht nur eine bauliche Maßnahme. Sie betrifft alle Lebensbereiche: Bauen und Wohnen, Mobilität und Verkehr, Bildung und Kultur, Einkaufen, Arbeit, Erholung, das Gesundheitswesen, Information und Kommunikation.
  • Beziehen Sie betroffene Menschen frühzeitig in die Planung und Überprüfung ein. So ist sichergestellt, dass barrierefreie Angebote die Anforderungen z. B. von Menschen mit Behinderung, älteren Menschen oder Familien mit kleinen Kindern erfüllen.
  • Barrierefreiheit braucht Qualität. Eine gute Adresse ist die Beratungsstelle Barrierefreiheit der Bayerischen Architektenkammer.
  • Barrierefreiheit heißt auch: Sicherheit für alle, die das Angebot nutzen. Achten Sie darauf, dass Menschen mit Behinderung im Notfall alarmiert werden und sorgen Sie als Betreiber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung (insbesondere durch organisatorische Maßnahmen) dafür, dass schnell geholfen und evakuiert wird.
  • Bei der Umsetzung von Barrierefreiheit gibt es viel Nachholbedarf. Systematische Planung ist wichtig, damit die Maßnahmen allen Menschen nachhaltig nutzen.
  • Denken Sie an die Zukunft. In unserer Gesellschaft werden immer mehr ältere Menschen und Menschen mit Behinderung leben. Barrierefreiheit wird immer wichtiger!

Fünf Grundregeln für die Planung.

  • Ergonomische Gestaltung
    Türgriffe, Armaturen, Tasten, Schalter oder Regler sind für alle gut zu erreichen, zu greifen und zu bedienen. Auch für Menschen, die im Rollstuhl sitzen, einen Rollator benutzen, motorisch behindert oder kleiner als der Durchschnitt sind – oder wenig Kraft haben.
  • Fuß-und-Roll-Prinzip
    Wege und Orte können zu Fuß wie auch mit dem Rollstuhl oder Rollator problemlos genutzt werden.
  • Zwei-Sinne-Prinzip
    Informationen und Orientierungshilfen müssen auf mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen und Tasten ausgerichtet sein. So haben sehbehinderte und hörgeschädigte Menschen ohne fremde Hilfe Zugang zu allen wichtigen Infos.
  • Kontraste
    Der öffentlich zugängliche Raum ist kontrastreich für Auge, Ohr und Tastsinn gestaltet. So können sich seh- und hörbehinderte Menschen ohne fremde Hilfe gut orientieren.
  • Leichte Sprache
    Auch Menschen mit Lernbehinderung haben Zugang zu wichtigen Infos und Orientierungshilfen. Dabei helfen einfach zu begreifende Texte und gut verständliche Bilder und Piktogramme.

(Grundlage: „Die 10 Gebote der Barrierefreiheit“, Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR).)