„Barrierearm“ ist anders als „barrierefrei“ kein exakt definierter Begriff. Er bietet jedoch einen Anhaltspunkt. „Barrierearm“ bedeutet, dass eine Umgebung (z. B. ein Café, eine Trambahn oder eine Website) noch nicht vollständig barrierefrei gestaltet ist – aber auf einem guten Weg dorthin.
Beispiel Café: Es gibt bereits eine Rampe für Kinderwägen, Rollatoren und Rollstühle. Sie ist allerdings aus baulichen Gründen so steil, dass nicht alle Menschen mit Rollstuhl sie aus eigener Kraft überwinden können; ggf. muss also eine Begleitperson oder Beschäftigte des Cafés den Rollstuhl schieben. Das Kriterium „erreichbar“ wäre also erfüllt, „selbstständig erreichbar“ jedoch nicht. Ein weiteres Beispiel: Die Toilette im Café ist ausgestattet für die Benutzung mit einem Rollstuhl; für Elektrorollstühle ist sie jedoch zu eng. Auch hier wäre der Hinweis „barrierearm“ für Menschen mit Behinderung: vielleicht eine gute Adresse, aber am besten vorher anrufen und nachfragen.
Siehe auch: Barrierefreiheit