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Lebensbereiche
Barrierefreiheit ebnet den Zugang zu allen Bereichen unseres Lebens, zu Gebäuden, zu Informationen, zu Bildung und zu Freizeitangeboten. Wir haben Beispiele und Tipps zusammengestellt.
Übersicht Lebensbereiche
Barrierefreie Arbeitsplätze
- sind gut zu erreichen (z. B. elektrischer Türöffner am Gebäudeeingang, schwellenlose Wege, Aufzüge usw.) und
- sind so ausgestattet, dass der oder die Beschäftigte optimal unterstützt wird. Z. B. durch einen speziell angepassten Schreibtisch und/oder Stuhl, individuell eingerichtete Funktionen am Computer, Hebe- und Tragehilfen u. v. m.
- haben eine Toilette für Menschen mit Behinderung.
Stufen oder hohe Schwellen, schmale Türstöcke, enge Küchen und die Dusche in der Badewanne: Was Jüngere meist gar nicht wahrnehmen, macht Menschen mit zunehmendem Alter das Wohnen zu Hause oft schwer.
Ältere Menschen und Menschen mit Einschränkungen sind auf geeignete Rahmenbedingungen in der eigenen Wohnung und im öffentlichen Raum angewiesen, um möglichst eigenständig leben zu können, also auch auf Barrierefreiheit im Wohnumfeld, dem Quartier und letztlich der ganzen Stadt. Von besonderer Bedeutung ist es, die Erreichbarkeit und Nutzbarkeit der Angebote zur Erfüllung der alltäglichen Bedürfnisse wie Nahversorgung, kulturelle Angebote oder ärztliche Versorgung durch die Schaffung von Barrierefreiheit sicherzustellen.
Im privaten Bereich bauen immer mehr Menschen barrierefrei oder rüsten ihre Wohnung nach: Weil Barrierefreiheit nicht nur im Alter die Selbstständigkeit sichern kann, sondern auch heute schon den Komfort deutlich steigert.
Nach der Bayerischen Bauordnung (BayBO) müssen ein Teil der Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen, insbesondere der Kultur und der Bildung, aber auch Geschäfte, Behörden, Krankenhäuser oder Arztpraxen barrierefrei erreichbar und nutzbar sein – unabhängig davon, ob es sich um staatliche, kommunale oder private Bauvorhaben handelt.
- Förderung von Mietwohnungen
- Förderung von barrierefreiem Wohnen
- Förderung von Modernisierungen
- Städtebauförderung
Alten- und Pflegeeinrichtungen
Das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) enthält Bestimmungen, die auch die Wohnqualität in Alten- und Pflegeeinrichtungen sichern soll. Festgelegt werden z. B. die Mindestgrößen von Zimmern und die Zuordnung von sanitären Einrichtungen zu den Zimmern. Die Ausführungsverordnung bezieht sich auf die DIN 18040-2. Diese Norm führt sogenannte Schutzziele auf. Das sind Anforderungen, die im Sinne der Barrierefreiheit erfüllt werden müssen. Außerdem werden mögliche Umsetzungswege aufgezeigt. Ziel ist, eine alternsgerechte und behindertengerechte Lebenswelt zu schaffen, die möglichst viele Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Bedürfnissen nutzen können. Dazu gehören u. a. Licht und Beleuchtung, Böden sowie Farb- und Gestaltungskonzeption.
Frühkindliche Bildung
Inklusion in Kitas und der Kindertagespflege zielt ab auf eine Lebenswelt ohne Ausgrenzung. Sie begreift das Verschiedensein und die Vielfalt als Normalfall, Bereicherung und Bildungschance.
Im Sinne einer inklusiven Gesellschaft haben Kindertageseinrichtungen (Kitas) einen besonderen Förderauftrag. Kinder mit und ohne Behinderung sollen grundsätzlich in Gruppen gemeinsam gefördert werden.
Kinder mit Behinderung haben die gleichen Bedürfnisse wie Kinder ohne Behinderung. Barrieren, die ihre gleichberechtigte Teilhabe einschränken, sollen schrittweise so weit wie möglich beseitigt werden. Dies gilt für die baulichen Barrieren wie für die Barrieren im Zugang zu Spiel, Lernen, Bildung und jeder Form des Miteinanders.
Der Bayerische Bildungs- und Erziehungsplan (BayBEP) geht auch auf Kinder mit erhöhtem Entwicklungsrisiko und (drohender) Behinderung ein. Leitend für die Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen sind
- die Prinzipien der sozialen Inklusion
- der Vorrang vorbeugender (präventiver) Maßnahmen.
Schulische Bildung
Bereits vor rund 40 Jahren wurde die Barrierefreiheit bei Schulen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) verankert: Barrierefreiheit stellt besonders im Hinblick auf viele Bestandsbauten eine besondere Herausforderung dar, sowohl für die Kommunen, die für Baumaßnahmen und die Ausstattung bei öffentlichen Schulen zuständig sind, als auch für den Freistaat, der die Kommunen bei Baumaßnahmen mit Zuschüssen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) unterstützt. Das Bayerische Finanzministerium, das für die FAG-Förderung zuständig ist, hat zur Unterstützung des Ziels „Bayern barrierefrei“ und der Inklusion im Jahr 2014 die Bagatellgrenze bei kommunalen Schulbaumaßnahmen von 100.000 Euro auf 25.000 Euro gesenkt. So sind Aufwendungen für den Einbau von Treppenliften oder behindertengerechten Aufzügen nun schon ab einem Betrag von 25.000 Euro FAG-förderfähig.
Der bayerische Weg der Inklusion sieht eine Vielfalt schulischer Angebote vor. Im Grundsatz entscheiden die Erziehungsberechtigten, ob ihr Kind eine allgemeine Schule oder eine Förderschule besuchen soll. Somit können Schülerinnen und Schüler mit Behinderung ihre wohnortnahe allgemeine Schule besuchen. Das ist eine wichtige Option für betroffene Familien. Doch nicht jede allgemeine Schule kann ausgestattet sein wie eine Förderschule. Es muss geprüft werden: Welche Bedürfnisse hat ein Kind mit Behinderung, das die Schule besuchen möchte – und welche Voraussetzungen bietet das Gebäude? Vor allem bei bestehenden Schulgebäuden sind oft pragmatische Lösungen nötig. Ist eine Schule nicht barrierefrei und sind für die Herstellung der Barrierefreiheit erhebliche Mehraufwendungen erforderlich, dann kann der kommunale Sachaufwandsträger die Zustimmung zur Aufnahme nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), Art. 30a Abs. 4 BayEUG, verweigern. In diesem Fall kann die Schülerin oder der Schüler eine andere barrierefreie allgemeine Schule besuchen.
Den inklusionsbedingten Anforderungen an Schulbauten wird im Rahmen der Vollzugshinweise zur Schulbauverordnung in mehrerer Hinsicht Rechnung getragen: Zum einen kann inklusiver Unterricht bei der Bemessung der neuen Flächenbandbreiten besonders berücksichtigt werden, zum anderen besteht die Möglichkeit der Anerkennung eines besonderen, inklusionsbedingten Mehrbedarfs an Flächen – insbesondere bei Schulen mit Schulprofil Inklusion. Sind die von der Kommune geplanten Räume nach dem langfristigen Konzept der Schule erforderlich, werden sie seitens der Schulaufsicht im Raumkonzept genehmigt und können bei entsprechenden Baumaßnahmen nach dem FAG gefördert werden.
Studium
Grundlage für die Verbesserung der Inklusion an bayerischen Hochschulen ist ein Konzept des Bayerischen Wissenschaftsministeriums. Themen sind u. a.
- die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Ausstattung
- der Ausbau der Studienberatung für Studierende mit Behinderung
- die Unterstützung für sinnesbehinderte und mehrfachbehinderte Studienbewerberinnen und Studienbewerber bei der Immatrikulation
- Schulungen der Lehrkräfte in barrierefreier Didaktik
Damit sich die bayerischen Hochschulen in Inklusionsfragen gegenseitig unterstützen können, haben die Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ein Netzwerk gegründet. Mehr erfahren zum bayerischen Konzept zur inklusiven Hochschule
Alle bayerischen Hochschulen und Universitäten haben Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Zu ihren Aufgaben gehören u. a.
- Beratung von Studierenden und Interessierten rund um den Nachteilsausgleich
- Information über barrierefreie Gebäude und Ausstattung. Dazu gehören nicht nur Rampen und Aufzüge, sondern z. B. Räume mit Hörsystemen für Studierende mit Hörbehinderung oder Computer-Arbeitsplätze für blinde und sehbehinderte Studentinnen und Studenten.
- Hilfe bei der Studienorganisation
- Vermittlung zwischen Studierenden und Lehrenden bzw. der Verwaltung. Sie informieren u. a. über die barrierefreie Ausstattung der Gebäude.
Außerdem wirken die Beauftragten darauf hin, dass Barrieren in der Hochschule abgebaut werden. Mehr erfahren zu den Beauftragten für Studierende mit Behinderung
Mehr Infos zu barrierefreien Hochschulen in Bayern finden Sie beim Bayerischen Wissenschaftsministerium unter:
Ob Fernsehen oder Internet, Lesung oder Diskussionsrunde: Wer Angebote nicht abrufen, wahrnehmen oder verfolgen kann, verpasst wichtige Infos und die Einladung zum sozialen Austausch. Wie können barrierefreie Information und Unterhaltung und ein müheloser Austausch gelingen?
Fernsehen, auch mit Seh- oder Hörbehinderung
Bei TV-Sendungen helfen z. B. Übersetzung in Gebärdensprache und Untertitel für hörgeschädigte Menschen sowie Audio-Beschreibungen für sehbehinderte Menschen. Untertitel können über Videotext-Seiten eingeblendet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Programm über Antenne, Satellit, Kabel oder IPTV übertragen wird.
Wie kommen die Untertitel ins Fernsehen? Gar nicht so einfach, besonders wenn live gesendet wird. Eine Fotoserie des Bayerischen Fernsehens zeigt, wie Untertitel entstehen.
Alles verstehen, ob Unterricht, Vortrag oder Predigt
Bei Veranstaltungen, im Schulunterricht, an der Uni oder in der Kirche sind z. B. induktive Höranlagen für Menschen mit Hörbehinderung sehr nützlich. Dabei werden Sprache, Musik und andere Geräusche drahtlos und in guter Qualität in die Hörgeräte oder Cochlea-Implantate übertragen. Störende Nebengeräusche werden ausgeblendet.
Leichte Sprache: wichtige Infos und gute Unterhaltung für alle
Ob Broschüre, Zeitungsartikel oder Website: Texte in Leichter Sprache eröffnen u. a. Menschen mit geistiger Behinderung den Zugang zu Info- und Unterhaltungsangeboten. Auch Reden und Vorträge kann man in Leichter Sprache verfassen. Werden Texte in Leichte Sprache übersetzt, geschieht dies nicht Wort für Wort. Vielmehr fassen die Übersetzerinnen und Übersetzer die wichtigsten Inhalte anschaulich zusammen.
Hier finden Sie einen Text, der diese Website in Leichter Sprache vorstellt.
Von App bis Ticketautomat: digitale Barrierefreiheit
Für viele Menschen mit Schwerbehinderung ist digitale Barrierefreiheit ein Muss. Auch ältere Menschen oder Personen, die z. B. nicht gut sehen, lesen oder sich konzentrieren können, profitieren von barrierefreien digitalen Angeboten. Und selbst für Menschen, die in der digitalen Welt großgeworden sind, bedeuten barrierefreie Angebote einen Mehrwert. Denn sie sind besonders nutzerfreundlich. Das gilt natürlich auch für Websites, Online-Shops und Internetportale. Ein zusätzliches Plus: Sind Web-Angebote barrierefrei, funktionieren sie auch gut „mobil“, also z. B. auf dem Smartphone.
Barrierefreie digitale Angebote entstehen im Zusammenspiel von Inhalten, grafischer Gestaltung und Programmierung.
Einige Beispiele:
- übersichtlich aufgebaut
Digitale Angebote sind klar und einfach gegliedert. Ob barrierefreier Online-Shop oder Routenplaner-App: Man findet sich auf den ersten Blick gut zurecht. - leicht zu bedienen
Auch wer nicht gut sieht oder eine eingeschränkte Feinmotorik hat, kann die Website, den Automaten oder das Bezahl-Terminal bedienen. Die verwendeten Schriftarten sind schnörkellos und gut lesbar. Die Schriftgröße und die Farbkontraste lassen sich auf individuelle Bedürfnisse anpassen. Anklickbare Elemente sind groß und deutlich gekennzeichnet. Nach dem Zwei-Sinne-Prinzip werden Informationen nicht nur schriftlich angeboten, sondern auch als Sprachausgabe (und umgekehrt). - bestens zu verstehen
Die Texte sind verständlich geschrieben und gut gegliedert; die wichtigsten Infos werden auch in Leichter Sprache (z. B. für Menschen mit Lernschwierigkeiten) angeboten. Informative Inhalte sind (nach exakten Vorgaben) kontrastreich gestaltet. Die Nutzerinnen und Nutzer können z. B. Farben selbst wählen und Kontraste und Schriftgrößen individuell einstellen.
Wer seine Website oder andere digitale Angebote barrierefrei gestalten möchte, sollte sich bei der Planung und Umsetzung beraten lassen. Kostenlose und neutrale Information und Orientierung bietet die Beratungsstelle Barrierefreiheit – an 18 Orten bayernweit und natürlich auch online bzw. telefonisch. Spezialisierte Prüferinnen und Prüfer können barrierefreie Websites zertifizieren.
Das vorbildlichste barrierefreie Gebäude nützt nichts, wenn Menschen mit Behinderung es nicht bzw. nur mühsam oder nur mit fremder Hilfe erreichen können. Deshalb ist es wichtig, dass auch nach und nach Verkehrswege und öffentliche Verkehrsmittel barrierefrei gestaltet werden.
Ein Beispiel für den barrierefreien Ausbau eines Flughafens finden Sie in unserem Magazinbeitrag:
Bayern ist eine der beliebtesten Freizeit- und Urlaubsregionen. Immer mehr touristische Betriebe und Reiseziele stellen sich auf die Bedürfnisse von Gästen mit Behinderung ein. Dabei geht es nicht nur um Unterkünfte, sondern auch um vielfältige Erlebnisse im Urlaub – von der Ferienwohnung über die Touristeninformation bis hin zum Wanderweg oder Museum. Vom gestiegenen Komfort profitieren alle: Familien mit Kinderwagen genauso wie Menschen mit (vorübergehender) Einschränkung und Urlaubsgäste genauso wie Einheimische.
Mit der deutschlandweiten Kennzeichnung „Reisen für Alle“ erhalten Gäste detaillierte Angaben zur Barrierefreiheit von Angeboten. Die Betriebe werden von unabhängigen Sachverständigen nach einheitlichen Kriterien geprüft. Reisende können sich schon bei der Planung verlässlich über die Verhältnisse vor Ort informieren.
Tourismus barrierefrei: Infos für Anbieter
„Urlaub für Alle in Bayern“ ist das bayerische Portal für Ausflügler und Urlaubsgäste – mit detailgenauen Infos über die Barrierefreiheit der Angebote und vielen Anregungen für Urlaub und Freizeit.
Die Bayerische Staatsregierung fördert seit Jahrzehnten den Breitensport für Menschen mit Behinderung. Größter Empfänger ist der Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband Bayern e. V. (BVS). Hervorzuheben ist dessen Projekt Erlebte Inklusive Sportschule – EISs. Es fördert den Aufbau von inklusiven wohnortnahen Sportangeboten, die Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung zusammenbringen. Ob beim Reiten, Tanzen, Klettern oder Schwimmen: Im Mittelpunkt stehen Freude an der Bewegung und die Entwicklung persönlicher Stärken. Der BVS berät und unterstützt Sportvereine, die eine EISs gründen wollen. Die EISs hat schon vielen Kindern mit Behinderung den Weg in einen Sportverein geöffnet. So leistet die Sportschule einen Beitrag, Barrieren gegenüber Menschen mit Behinderung in den Köpfen der Erwachsenen abzubauen und bei den Kindern erst gar nicht entstehen zu lassen.
Barrierefreiheit in Sportvereinen: Im Zuge des Sportstättenbaus bezuschusst der Freistaat Bayern auch Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit dienen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht – also z. B. eine Gruppe von Menschen mit (und ohne) Behinderung am bestehenden oder geplanten Sportangebot teilnehmen möchte. Der Bayerische Landes-Sportverband e. V. (BLVS) wickelt die Förderung ab.
Der Special Olympics Deutschland in Bayern e. V. (SOBY) bietet inklusive Sportangebote für Menschen mit geistiger Behinderung. Aktuell betreut der Verein u. a. rund 170 Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Sportvereine mit insgesamt mehr als 9.000 Sportlerinnen und Sportlern. Ein Höhepunkt sind die Special Olympics Landesspiele, bei denen Menschen mit geistiger Behinderung in verschiedenen Sportarten ihr Können zeigen. Die nächsten Spiele finden 2017 in Hof statt.