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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.barrierefrei.bayern.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Vorgaben der Bayerischen Verordnung über die Digitalisierung (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeiten mit der Bayerische Digitalverordnung (BayDiV) in Verbindung mit der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

  • Das Gebärdensprache-Video ist nicht mit dem Logo der Deutschen Gebärdensprache gekennzeichnet. Das Video wird nicht zum Herunterladen angeboten. Es fehlen die Angaben zu Dateigröße und Abspieldauer. (BITV A 2.1.4, BITV A 2.1.7)
  • Slider sind mit dem Screenreader schwer wahrnehmbar. Screenreadernutzende müssen rückwärts navigieren, um Inhalte zu erreichen. Interaktive Elemente im Slider werden gemeinsam fokussiert und ausgegeben. (WCAG 9.1.3.1) 
  • Auf drei Seiten sind visuelle Überschriften nicht als solche wahrnehmbar. Einige Überschriftenelemente sind nicht im HTML-Markup ausgezeichnet, sodass die Screenreader-Funktion zur Ausgabe von Überschriften und zur Navigation zwischen Überschriften nicht nutzbar ist.  (WCAG 9.1.3.1)
  • Auf der Startseite wurden Überschriften nicht entsprechend ihrer logischen und visuellen Hierarchie <h1> bis <h6> implementiert. Teilweise wurden Überschriftenebenen übersprungen. (WCAG 9.1.3.1)
  • Aktuelle Menüpunkte werden vom Screenreader nicht als solche ausgegeben. Infolgedessen können Screenreadernutzende ihre Position in der Anwendung nur schwer erkennen und die Navigation nicht effizient nutzen. (WCAG 9.1.3.1)
  • Sehr viele Links sind mit Linktext und title-Attribut doppelt beschriftet. (WCAG 9.1.3.1)
  • Screenreadernutzende können den Zweck der Radiobuttons im Kontaktformular nicht erkennen, da die Gruppenbeschriftung „Anrede“ nicht mit den Radiobuttons verknüpft ist. (WCAG 9.1.3.1)
  • Auf der Suchseite wird der Infotext „No items found“ angezeigt, wenn kein Filtertyp in der Maske vorhanden ist. Dieser Text wird jedoch vom Screenreader nicht erkannt und ausgegeben. (WCAG 9.1.3.1)
  • Eine sinnvolle Lesereihenfolge ist auf der Seite „Wie es sich anfühlt – barrierefrei surfen im World Wide Web“ mit dem Screenreader nicht gegeben, da der Dialoginhalt nur rückwärts erreichbar ist. (WCAG 9.1.3.2)
  • Auf der Seite „Suche“ sind die Schaltflächen zum Auf- und Zuklappen der verlinkten Suchergebnisse verwirrend und unzureichend beschriftet. Außerdem sind diese Buttons mit Buttontext, aria-label und title-Attribut mehrmals beschriftet. (WCAG 9.2.4.6). Interaktive Elemente werden teilweise gemeinsam fokussiert und ausgegeben. Dies ist für die Screenreadernutzenden irreführend, da diese nicht eindeutig erkennen, welches Element aktiviert werden kann. (WCAG 9.2.4.3)
  • Die Untermenüs des Hauptmenüs werden beim Fokussieren mit der Tastatur automatisch eingeblendet. Die Navigation für Tastaturnutzende ist dadurch sehr ineffizient. (WCAG 9.2.4.3)
  • Die Eingabefelder auf der Kontaktseite unterstützen keine Autovervollständigung. Daher kann das Formular nicht effizient ausgefüllt werden. (WCAG 9.1.3.5)
  • Teilweise ist der Kontrastabstand von Text zu Hintergrund nicht ausreichend. (WCAG 9.1.4.3)
  • Schriftgrafiken auf der Startseite können schlecht wahrgenommen werden. (WCAG 9.1.4.5)
  • In der mobilen Darstellung überdecken die fixierten Elemente teilweise den Seiteninhalt und sind so nicht mehr vollständig wahrnehm- und bedienbar. (WCAG 9.1.4.10)
  • Der Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist zum Teil nicht ausreichend. (WCAG 9.1.4.11)
  • Auf der Seite „Gemeinsam für ein Bayern ohne Barrieren“ stimmen die programmatischen Beschriftungen der Buttons zum Starten/Anhalten nicht mit den sichtbaren Beschriftungen überein. (WCAG 9.2.5.3)
  • Dynamische Änderungen innerhalb einer Dialogmaske, die kein komplettes Neuladen der Seite auslösen, wie z.B. Statusmeldungen, werden vom Screenreader u.U. nicht bemerkt und demzufolge auch nicht ausgegeben. (WCAG 9.4.1.3)
  • Im Hochkontrastmodus sind einige Icons im erweiterten Suchfeld nicht oder nur schlecht zu erkennen. Aktive Menüelemente sind bei der Kontrastanpassung nicht erkennbar. (Benutzerpräferenzen 11.7)

Zusätzliche Barrierefreiheitsfunktionen dieser Website

Die speziellen Funktionen und Modi zur barrierefreien Nutzung dieser Website sind nutzerfreundlich erreichbar. Im Kopfbereich befindet sich die Menüleiste, über die Sie Ihre gewünschte Funktion auswählen können. Von links nach rechts geordnet und in der mobilen Ansicht von oben nach unten geordnet, befinden sich dort die Erklärung der Website in Leichter Sprache, die Information zur Gebärdensprache und die Vorlesefunktion:

1. Leichte Sprache

Hier finden Sie eine Erklärung der Website, deren Inhalte und Hintergrundwissen in Leichter Sprache. Leichte Sprache soll es Menschen mit kognitiven Einschränkungen ermöglichen, unseren Internetauftritt gut nutzen und verstehen zu können.

2. Gebärdensprache

Über das zweite Symbol gelangen Sie in den Bereich für Gebärdensprache. In einem Erklärvideo in Gebärdensprache können sich besonders hörgeschädigte Nutzer und Nutzerinnen über die Barrierefreiheit und die Website barrierefrei.bayern.de informieren.

3. Vorlesefunktion

Wie es der Name bereits sagt, können Sie sich mittels der Vorlesefunktion sämtliche Inhalte auf dieser Website vorlesen lassen. Wählen Sie das Lautsprechersymbol an, bekommen Sie den kompletten Text und eine Beschreibung der Bilder der Seite automatisch vorgelesen, auf der Sie sich aktuell befinden. Zur Orientierung ist der vorgelesene Inhalt entsprechend markiert.

Sie können sich allerdings auch gewählte Texte vorlesen lassen, indem Sie diese zuvor markieren und anschließend das Lautsprechersymbol anklicken. Dieselbe Funktion erfüllt der Button „Vorlesen“ am markierten Textstück.

Hierbei wird im Kopfbereich eine Menüleiste des Players geöffnet, mit der Sie den vorgelesenen Inhalt wahlweise pausieren, abspielen und unterbrechen können. Ebenfalls lassen sich hierüber Lautstärke regulieren, der vorgelesene Inhalt als MP3-Datei herunterladen und weitere Einstellungen am Player vornehmen. Mit einem Klick auf das Kreuz wird dieser wieder geschlossen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.04.2024 erstellt. Sie basiert auf einer Prüfung, die nach dem Testverfahren des BITV-Tests vom Kompetenzzentrum für Digitale Barrierefreiheit der Deutsche Telekom MMS GmbH durchgeführt wurde.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.barrierefrei.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter online-redaktion@stmas.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für
Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: online-redaktion@stmas.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html